Antrag der WG „Verzicht auf Terrassengebühr“ wird im Rat einstimmig beschlossen
Die Fraktion der Wülfrather Gruppe stellte am Montag, 30.03.2020 für die Ratssitzung am 31.03.2020 folgenden Antrag:
„Die Gebühren für die Außengastronomie (sog. Terrassengebühr) wird für das 2020 nicht erhoben.“
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht.
Alle politischen Entscheidungsträger sind zurzeit auf allen Ebenen bemüht, den Gewerbetreibenden, die es besonders schwer haben, zu helfen. Dazu gehören auch die Gastronomiebetriebe, die zum Teil um ihr Überleben kämpfen
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Seit dem 23. März sind alle Restaurants und Speisegaststätten aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Mit Außer-Haus-Verkauf und Lieferdiensten versuchen die Gastronomiebetriebe, sich einigermaßen über Wasser zu halten.
Das Ende der angeordneten Maßnahmen ist noch nicht abzusehen. Wir sind froh und glücklich über jeden Betrieb, der diese Krise übersteht und seine Gaststätte wiedereröffnen kann.
Mit dem Verzicht auf die Terrassengebühr wollen wir einen Beitrag zu einem gelungenen Neustart leisten. Auch wenn die finanziellen Auswirkungen gering sein mögen, so ist dieser Verzicht doch auch ein Symbol für die Wertschätzung unserer Gastronomie – insbesondere in der Innenstadt.
In der Ratssitzung am 31.03.2020 wurde dieser Antrag einstimmig beschlossen.
Da die Stadt Wülfrath sich in der Haushaltssicherung befindet, muss jetzt noch die Kommunalaufsicht diesem beschlossenen Antrag zustimmen.
Nach Angaben der Verwaltung während der Ratssitzung handelt es sich um ein Einnahmenverzicht von ca. 4400 Euro zu Gunsten der Wülfrather Gastronomie.