Wülfrather Gruppe beantragt Konnexitätsbericht

Wülfrather Gruppe beantragt Konnexitätsbericht

Die Fraktion der Wülfrather Gruppe bittet die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsberatungen zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Konnexitätsbericht vorzulegen.

Aus der Vorlage sollte hervorgehen:

  • welche Ausgaben der Stadt Wülfrath vom Bund zugewiesen wurden,
  • welche Ausgaben der Stadt Wülfrath vom Land zugewiesen wurden,
  • welche Kosten der Stadt Wülfrath zu diesen Aufgabenzuweisungen entstanden sind,
  • welchen finanziellen Ausgleich die Stadt Wülfrath aufgrund dieser Aufgaben-zuweisung erhält,
  • welchen finanziellen Ausgleich die Stadt Wülfrath aufgrund der Vorgaben der Landesverfassung in Verbindung mit dem Konnexitätsausführungsgesetz erhalten müsste,
  • ein Hinweis, ob bei den jeweiligen Aufgabenzuweisungen das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde.

Gemäß dem Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, muss bezahlen) sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Dieses Prinzip wird allerdings laufend verletzt. Die Bürgermeisterin hat in ihrer Haushaltsrede bereits einige Beispiele genannt (Wohngeld, UVG, Integrationspauschale).

Mit dem o.g. Bericht möchten wir auf Mitverursacher unseres extremen Haushaltsdefizit hinweisen. Bereits in der HFA-Sitzung am 26.11.2019 hatte die WG-Fraktion um eine entsprechende Aufstellung gebeten (s. Niederschrift). Wir bitten daher um eine entsprechende Vorlage zum HFA am 24.03.2020.

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