Antrag 3: Kindertagespflegepersonen
Am 14.02.2022 wurde ein gemeinsame Antrag der Fraktionen
CDU, SPD, Wülfrather Gruppe, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Wülfrather Liste
zum Thema: Bezahlung der Kindertagespflegepersonen
gestellt.
Der Antrag lautet:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, B‘90/GRÜNE, SPD, DIE LINKE und WG zur
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2022
Verbesserungen in der Kindertagespflege
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kindertagespflegepersonen sind an die politischen Parteien herangetreten und haben auf die nicht auskömmliche Sachkostenpauschale und eine fehlende Vertretungsregelung in der Kindertagespflege (KTP), sowie eine ungebrochen große Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der KTP der eine nicht ausreichende Anzahl an Kindertagespflegepersonen (KTPP) gegenübersteht aufmerksam gemacht.
Die Fraktionen beantragen daher zu beschließen:
- Die Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege wird erhöht;
a) ab dem 01.08.2022 um 0,30 €/ je Betreuungsstunde und Kind
b) ab dem 01.08.2023 um weitere 0,25 €/ je Betreuungsstunde und Kind
c) ab dem 01.08.2024 um weitere 0,25 €/ je Betreuungsstunde und Kind - Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zum 01.08.2022 ein bzw. mehrere
Vertretungsmodelle in der KTP umzusetzen und den KTPP in ausreichendem Umfang
zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl der Modelle sollen die KTPP beteiligt
werden. - Die Verwaltung wird beauftragt, weitere 2 – 3 (je nach Bedarf auch mehr) KTPP zur
Betreuung von Kindern zu zulassen.
Begründung:
Neben der institutionellen Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder (TfK) stellt die Kindertagespflege (KTP) ein gleichwertiges Angebot insbesondere für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres dar. Aufgrund der nicht bedarfsdeckenden Anzahl an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder ist die Kindertagespflege wichtiger
Bestandteil des Betreuungsangebots zur Erfüllung des seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Tageseinrichtung für Kinder.
Damit für die Eltern und deren Kinder dieses Angebot in bedarfsdeckendem Umfang angeboten werden kann und gleichzeitig qualifizierte Kindertagespflegepersonen in ausreichender Anzahl für die wichtige Aufgabe gewonnen werden können, sind entsprechend gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen bzw. zu erhalten.
Zu 1.
Gemäß Satzung der Stadt Wülfrath zur Ausgestaltung der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege, § 8 Abs. 2a u. 3 beträgt die Höhe des pauschalierten Betrages zur Erstattung der angemessenen Kosten, die der Kindertagespflegeperson als Sachaufwand entstehen (Sachkostenpauschale) 1,00 € / je Kind und Betreuungsstunde.
Nach der „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ (Stand 15.10.2021) beträgt die Erstattung für den Sachaufwand im Bundesdurchschnitt ca. 1,80 € / je Kind und Betreuungsstunde und orientiert sich in den meisten Jugendämtern an der Höhe der derzeit geltenden steuerfreien Betriebskostenpauschale von 300,00 € je vollzeitig (40 Stunden je Woche und mehr) betreutem Kind.
Die Kindertagespflegepersonen machen geltend, dass sie nachweisbar einen Sachkostenaufwand haben, welcher mit der derzeit gewährten Sachkostenpauschale von 1,00 € / je Kind u. Betreuungsstunde nicht mehr gedeckt werden kann.
Eine stufenweise Anhebung der Sachkostenpauschale (wie oben dargestellt) bis zum Erreichen des aktuellen Bundesdurchschnitts ist daher angemessen und zur langfristigen Sicherung des Angebots der Kindertagespflege notwendig.
Zu 2.
Seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege ist die Nachfrage nach diesen Plätzen deutlich angestiegen. Für immer mehr Eltern stellt eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder während eines Teils des Tages inzwischen einen unverzichtbaren Bestandteil der Familien- Lebens- und Karriereplanung dar. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist zunehmend Standortfaktor für Fach- und Führungskräfte bei der Auswahl des Wohn- und Arbeitsortes.
Während der unvorhersehbare Ausfall eines/einer Erzieher*in in einer Tageseinrichtung für Kinder meist durch andere Fachkräfte kompensiert werden kann, ist dies in der Kindertagespflege nur dann möglich, wenn es entsprechende Vertretungsregelung für solche Situationen gibt.
In Wülfrath gibt es bereits seit einiger Zeit eine solche Vertretungsregelung nicht mehr. Dies führt dazu, dass Eltern bei unvorhersehbaren Ausfällen der Kindertagespflegeperson sehr spontan eine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder organisieren müssen, oder sie diese selbst wahrnehmen und dafür dann ihrem Arbeitsplatz fernbleiben müssen. Nicht alle Arbeitgeber haben für derartige Situationen das notwendige Verständnis bzw. die Möglichkeit ihre betrieblichen Abläufe daran anzupassen.
In Anbetracht dieser Situation arbeiten Kindertagespflegepersonen oftmals auch dann, wenn sie unter „normalen“ Umständen arbeitsunfähig erkrankt wären. Derartiges Agieren ist weder mit Blick auf die Gesundheit und langfristige Arbeitsfähigkeit der Kindertagespflegepersonen noch zum Schutz der Kinder vor möglichen Infektionen sinnvoll.
Gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Betreuung der Kinder bei unvorhersehbarem Ausfall der Kindertagespflegeperson gibt es verschiedene Modelle. Die „Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt mehrere in der Praxis bewährte Modelle. Darüber hinaus sind weitere Vertretungsmodelle vorstellbar, es gibt nicht das eine richtige und überall anwendbare Vertretungsmodell. Aufgrund sehr unterschiedlicher Voraussetzungen in den Kommunen und bei den Kindertagespflegepersonen empfiehlt es sich, im Dialog mit den Kindertagespflegepersonen ein oder mehrere Vertretungsmodelle zu entwickeln, welche gleichermaßen den Kriterien der Kindertagespflegepersonen, den Bedarfen der Eltern und den Möglichkeiten des Jugendamtes gerecht werden.
Zu 3.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege ist in Wülfrath weiterhin nicht gedeckt – der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird trotz (unerwünschter) Überbelegung von Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder nicht gewährleistet. Aktuell sind noch mindestens 28 Kinder unversorgt. Ein Zustand der weder der gesetzlichen Regelung noch dem gesellschaftlichen Anspruch auf frühe Bildung und Erziehung von Kindern gerecht wird.
Der Ausbau der Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder wird weiterhin geplant. Bis zur Realisierung zusätzlicher – bedarfsgerechter Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder wird jedoch noch einige Zeit vergehen.
Vor diesem Hintergrund ist es zielführend, die Kindertagespflege weiter auszubauen und zumindest einen Teil der fehlenden Betreuungsplätze durch die Anerkennung und Zulassung weiterer Kindertagespflegepersonen zu kompensieren. Der Einsatz weiterer 2 -3 (ggf. mehr) Kindertagespflegepersonen scheint aufgrund der fehlenden Betreuungsplätze angemessen.
Ein Überangebot ist nicht zu erwarten, die Nachfrage nach Betreuungsplätzen wird in diesem Fall das Angebot regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Die Fraktionsvorsitzenden der Parteien
Axel Effert – Fraktionsvorsitzender der CDU
Stephan Mrstik – Fraktionsvorsitzender B90/GRÜNE
Manfred Hoffmann – Fraktionsvorsitzender der SPD
Wolfgang Peetz – Fraktionsvorsitzender der WG
Ilona Küchler – Fraktionsvorsitzende DIE LINKE