Antrag der Wülfrather Gruppe: Festschreibung von Wohnflächen zur Nutzung für sozialen Wohnungsbau

Antrag der Wülfrather Gruppe: Festschreibung von Wohnflächen zur Nutzung für sozialen Wohnungsbau

folgenden Antrag hat die Wülfrather Gruppe im Rat gestellt. Der Antrag „Festschreibung von
Wohnflächen zur Nutzung für sozialen Wohnungsbau“ wurde mit geringen Änderungen einstimmig angenommen:


Für die Stadt Wülfrath wird eine projektbezogene Quote von 20% für sozial
geförderten bzw. preisgedämpften Wohnungsbau festgelegt. Zum nächsten
AWS legt die Verwaltung ein Konzept vor, in dem festgeschrieben wird, unter
welchen Rahmenbedingungen entsprechende städtebauliche Verträge
abgeschlossen werden.


Begründung:
Es wird auf den bisherigen Diskussionsverlauf zu den Anträgen der SPD aus dem
Jahr 2021 sowie zum Antrag der Linken im AWS am 22.11.22 verwiesen.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zurecht darauf aufmerksam gemacht,
dass die Höhe der Quote behutsam gewählt werden muss. Wir schlagen daher eine
„gemischte“ Quotierung in Höhe von 20% vor. Zusätzlich zu einer Quote für den
sozial geförderten Wohnraum soll eine Quote für den sogenannten „preisgedämpften
Wohnraum“ eingeführt werden – zusammen max. 20%. (Anspruch auf eine
preisgedämpfte Wohnung haben Haushalte, deren Nettohaushaltseinkommen im
Jahr, in Abhängigkeit von Personenzahl und Sozialversicherungsstatus, maximal
60% über der Grenze für sozial geförderten Wohnraum liegen). Aufgrund der
Anrechnung dieses Wohnungssegments auf die Quote wird verhindert, dass
Wohnungssuchende der Mittelschicht und Geringverdiener, die knapp über der
Einkommensgrenze für eines Wohnberechtigungsschein liegen, benachteiligt
werden. Dadurch entsteht ein Dreiklang aus sozial gefördertem, preisgedämpftem
und frei finanziertem Wohnraum.
Für Investoren, die sich nicht in der Lage sehen, die Anforderungen für öffentlich
geförderten Wohnraum zu erfüllen oder die die Wohnungen nicht in ihrem Bestand
halten wollen, soll die GWG als Partnerin angeboten werden.

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