Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zum Thema: Rückerstattung von Geldleistungen in der Kindertagespflege

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zum Thema: Rückerstattung von Geldleistungen in der Kindertagespflege

Alle Ratsfraktionen – B‘90/GRÜNE, CDU, SPD, WG, FDP, DIE LINKE – haben gemeinsam folgenden Antrag gestellt, der einstimmig im Rat beschlossen wurde:

die Kindertagespflegepersonen haben in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
23.11.2022 darauf aufmerksam gemacht, dass das Jugendamt auch für Corona bedingte
Ausfallzeiten Geldleistungen zurückfordert, sofern die Grenze von 30 Ausfalltagen (Urlaub,
Krankheit) in 2022 überschritten wurde.
Die Fraktionen beantragen daher zu beschließen:

  1. Die Verwaltung teilt den Kindertagespflegepersonen (KTP) schriftlich mit, dass sie
    beabsichtigt, Geldleistungen für Tage die die Grenze von 30 Ausfalltagen überschreiten
    zurückzufordern und benennt diese Tage,
    a) das gilt ausschließlich für Tage an denen eine KTP mit dem Covid-19 Virus infiziert war
    und dies anhand eines positiven PCR-Tests nachgewiesen hat (insgesamt 73 Tage)
    b) für Zeiten einer Quarantäne, Isolierung (Absonderung) erfolgt keine Rückforderung
    c) für Zeiten in denen die KTP eigenverantwortlich entschieden haben vorsorglich keine
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    Kinder zu betreuen z.B. weil sie Kontakt zu einer Corona positiv getesteten Person
    hatten, oder es Infektionsfälle im familiären Umfeld gab erfolgt ebenfalls keine
    Rückforderung. (b u. c insgesamt 22 Tage)
  2. Die Verwaltung fordert von den KTP lediglich die Leistungen zurück, die den KTP im
    Rahmen von § 56 Abs. 1a ISG durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) erstattet
    werden – in der Regel eine Erstattung i.H.v. 67% des Netto-Verdienstausfalls.
    Die Forderungen werden erst geltend gemacht, nachdem die KTP den Verdienstausfall
    vom LVR erhalten haben.


    Begründung:
    Neben der institutionellen Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder (TfK) stellt die
    Kindertagespflege (KTP) ein gleichwertiges Angebot insbesondere für Kinder bis zur
    Vollendung des dritten Lebensjahres dar. Aufgrund der nicht bedarfsdeckenden Anzahl an
    Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder ist die Kindertagespflege wichtiger
    Bestandteil des Betreuungsangebots zur Erfüllung des seit 2013 bestehenden
    Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer
    Tageseinrichtung für Kinder. Das Angebot der KTP darf insbesondere vor dem Hintergrund der
    aktuellen Betreuungseinschränkungen in den Tageseinrichtungen für Kinder nicht gefährdet
    werden.
    Mit Informationsschreiben vom 24.02.2022 hat das Ministerium für Kinder, Familie,
    Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) die Kommunen darüber informiert, dass
    es die Landeszuschüsse an die Jugendämter für die Kindertagespflege weiterhin leistet, auch
    um zu gewährleisten, dass die Betreuungsangebote der Kindertagespflege dauerhaft zur
    Verfügung stehen können. Dies gilt im Verhältnis Land und Kommunen grundsätzlich auch bei
    Quarantänen oder Isolierung (Absonderung) und Krankheit der Kindertagespflegeperson.
    Vor diesem Hintergrund wurde in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
    empfohlen, das vor Ort Lösungen für die Sicherstellung der Finanzierung der
    Kindertagespflegepersonen gefunden werden und die laufende Geldleistung bei
    Nichtbetreuung nicht unmittelbar eingestellt wird.
    Gemäß Satzung der Stadt Wülfrath zur Ausgestaltung der Förderung von Kindern in der
    Kindertagespflege, erfolgt die Weiterzahlung der Geldleistung für bis zu 30 Ausfalltage wegen
    Urlaub oder Krankheit. Es geht hier also um Tage die über diese 30 Tage hinausgehen.
    Die KTP haben die Möglichkeit beim LVR den Verdienstausfall zu beantragen. Es gilt eine
    Antragsfrist von 2 Jahren.
    Ein Deckungsvorschlag ist entbehrlich, denn es handelt sich nicht um eine zusätzliche
    Ausgabe, sondern lediglich um eine bisher nicht geplante Einnahmemöglichkeit, welche durch
    die o.g. Regelung nun reduziert wird. Die Stadt Wülfrath hat die Landeszuschüsse in vollem
    Umfang erhalten und auch die Elternbeiträge in satzungsgemäßer Höhe vereinna
    hmt.

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