Antrag der Wülfrather Gruppe zum Thema: Tiny House
am 04.05.2021 hat die Wülfrather Gruppe nachstehend folgenden Antrag für die nächste AWS-Sitzung am 15.06.2021 an die Stadtverwaltung gestellt:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, Flächen zu benennen, die für eine Tiny House-Siedlung geeignet sind.
Neben unbebauten Flächen soll auch geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen Aufstockungen in vorhandenen Garagenhöfen in Frage kommen.
Begründung
Tiny Houses – kleine Häuser mit extrem effizienter Flächennutzung sind eine Möglichkeit, günstigen und zugleich platzsparenden Wohnraum zu schaffen. Sie bieten eine gute Lösung, um das Bedürfnis nach einem eigenen Haus bei knappem Budget ohne nennenswerte Verschuldung zu realisieren. Den Nutzern geht es in der Regel um die Reduzierung auf das Wesentliche zugunsten finanzieller Freiheit und persönlicher Unabhängigkeit. Tiny Houses leisten einen bedeutenden Beitrag zu Ökologie und Nachhaltigkeit. In Deutschland befindet sich der Tiny House-Gedanke noch in den Anfängen, aber immer mehr Menschen begeistern sich für diese Wohnform. Die ersten Siedlungen sind bereits in Planung (Neuss, Warendorf).
Die Vorteile dieser Wohnform sind:
- geringe Baukosten durch geringe Wohnfläche
- kleine Grundstücke
- niedrige Unterhaltskosten
- energiesparend und damit umweltschonend
- wenig Hausarbeit notwendig
- weniger Platz, um Ballast anzuhäufen.
Es gibt ein generationsübergreifendes Bedürfnis, nur noch das zu besitzen, was man wirklich braucht. Die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das Interesse an einer Fläche für Tiny Houses bei jungen Menschen, Studenten, Senioren, aber auch bei jungen Familien besteht.
Tiny Houses haben per se einen geringen Flächenbedarf. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn man vorhandene Garagenhöfe nutzen kann, die man (bei statischer Eignung) aufstocken kann. Dadurch könnte zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.
Gez.
Wolfgang Peetz
Fraktionsvorsitzender