Antrag der Wülfrather Gruppe zum Thema: Elternbeiträge
am 06.05.2021 hat die Wülfrather Gruppe nachstehend folgenden Antrag für die nächste Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 19.05.2021 und die nächste Schulausschuss-Sitzung am 10.06.2021 an die Stadtverwaltung gestellt:
Beschlussvorschlag an den Rat
Für den Fall, dass das Land eine 50%ige Beteiligung für die Monate Februar bis Juni verweigert, wird der Beschluss des Rates vom 26.03.2020 über die „Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von Covid-19“ wie
folgt modifiziert.
Der Wortlaut „Die Stadt Wülfrath setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung …aus“ wird durch folgende Formulierung ersetzt:
– Die Erstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene
Ganztagsschule erfolgt ausschließlich an diejenigen Eltern, die aufgrund der Empfehlungen der Landesregierung auf die Inanspruchnahme der Betreuung verzichtet haben.
– Diese Regelung gilt für die Monate Februar bis Juni 2021.
– Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzulegen, der eine
„Mindestnutzungsdauer“ für die Erhebung von Beiträgen (z.B. 50%) vorsieht. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden.
– Voraussetzung für die Erstattungen ist eine Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.
– Auch das Verpflegungsgeld wird entsprechend der o.g. Regelungen erstattet. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den Trägern dazu eine einvernehmliche Regelung zu finden, die eine angemessene Berücksichtigung der Fixkosten beinhaltet.
Begründung
Durch die Einführung der sog. Bundesnotbremse gilt seit dem 23.04.2021 die „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Das bedeutet, dass die Eltern mit einer Eigenerklärung ihren Bedarf an Kinderbetreuung in der Kita geltend machen können. Es reicht die Abgabe einer Erklärung, die nicht überprüft wird. Mittlerweile sind die Kitas zu mehr als 50% belegt.
Nach der jetzigen Beschlusslage sind die Elternbeiträge an alle Eltern zu erstatten, sofern die Kommunalaufsicht zustimmt oder das Land die Beitragsausfälle erstattet.
Bisher gibt es noch keine Einigung zwischen dem Städte- und Gemeindebund und dem Land. Die kommunalen Spitzenverbände haben am 30.04.2021 mitgeteilt, dass sie das Angebot des Landes zur hälftigen Beitragserstattung abgelehnt haben, da es sich nur auf die Monate Mai
und Juni bezog. Für die Monate Februar bis April gibt es noch kein Angebot des Landes.
Der ursprüngliche Beschluss des Rates ging davon aus, dass es nur eine sehr eingeschränkte Notbetreuung gibt, z.B. für systemrelevante Berufe. Die aktuelle Belegung geht jedoch weit darüber hinaus. Deshalb wäre es ungerecht, die Beiträge auch an die diejenigen zu erstatten, die die Einrichtungen weiterhin nutzen. Es sollen vielmehr die Eltern entlastet
werden, die entsprechend der Empfehlung aktuell auf eine Betreuung verzichten und viele Mühen und Organisationsaufwand auf sich nehmen. Eine Erstattung „mit der Gießkanne“ ist nicht zielführend.
Eine ähnliche Regelung ist für das Verpflegungsgeld zu finden. Die nicht-städtischen Träger sind dafür zwar alleine zuständig, trotzdem wäre es erstrebenswert, gemeinsam mit den Trägern eine Lösung zu erarbeiten, die möglichst alle Interessen berücksichtigt.
Gez.
Wolfgang Peetz
Fraktionsvorsitzender