Antrag der Wülfrather Gruppe zum Thema: Grundsteuererhöhung

Antrag der Wülfrather Gruppe zum Thema: Grundsteuererhöhung

am 10.05.2021 stellen die Wülfrather Gruppe, die SPD und die FDP für die Sitzung des HFA am 23.06.2021 den folgenden gemeinsamen Antrag::

Beschlussvorschlag:
Der in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Hebesatz der Grundsteuer B wird von 650 v.H. auf 615 v.H. reduziert.

Begründung:
Sowohl der Bürgermeister als auch der Kämmerer haben bei der Einbringung des Haushalts nachvollziehbar dargestellt, dass eine Grundsteuererhöhung unumgänglich ist. Die Alternative wäre ein sechstes Haushaltssicherungskonzept, das aber aufgrund der notwendigen Verbesserungsziele von 1,5 bis 1,6 Mio. € ebenso nicht ohne
Steuererhöhungen auskommen würde.
Nach fünf Haushaltssicherungskonzepten sind die freiwilligen Leistungen auf ein Minimum geschrumpft. Die Zitrone ist ausgequetscht!
Der Sparkurs der letzten Jahre hat seine Talsohle erreicht. Neben den gravierenden
Einschnitten im freiwilligen Bereich wie Schließung der Stadthalle, Rückzug aus dem Betrieb des Zeittunnels, sind die Folgen für die städtische Infrastruktur mittlerweile unübersehbar. Jetzt ist nicht mehr weiterer Abbau angesagt, sondern Umbau zu einer nachhaltigen Infrastruktur und zu einem qualitativen Wachstum.
An vielen Stellen z.B. bei der Grünflächenpflege oder der Straßenunterhaltung gibt es deutlichen Nachholbedarf. Das alles kostet Geld, das bisher nicht vorhanden war. Hinzu kommen wichtige Investitionen für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Wülfrath, z.B. für den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache oder für die Digitalisierung. Die Maßnahmen aus dem Klimaschutzpakt sind erste Anfänge für eine CO2-neutrale Kommunalpolitik.

Die Kredite zur Liquiditätssicherung, also der städtische Dispo, werden im
Finanzplanungszeitraum erstmals die Grenze von 50 Mio. € überschreiten. Auch diese Entwicklung muss dringend aufgehalten werden, denn die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.

Die Verwaltung hat im Haushaltsentwurf eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 650 v.H. für die Jahre 2021 und 2022 vorgeschlagen. In den Jahren 2023 und 2024 sollte der Satz dann auf 580 v.H. gesenkt werden. Für einen durchschnittlichen Immobilienbesitzer wäre dies eine Mehrbelastung von 150 Euro pro Jahr, ab 2023 von 80 Euro pro Jahr.

Auf der Grundlage der aktuellen Veränderungsliste schlagen wir nun vor, die geplante Erhöhung auf 615 v.H. zu reduzieren und diesen Hebesatz für den Finanzplanungszeitraum bis 2024 bestehen zu lassen. Für den Immobilienbesitzer ist die Belastung in den Jahren 2021-2024 nahezu identisch.

Gez.
Manfred Hoffmann – Fraktionsvorsitzender der SPD
Wolfgang Peetz – Fraktionsvorsitzender der Wülfrather Gruppe
Hans-Peter Altmann – Fraktionsvorsitzender der FDP

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